
Das Transportunternehmen bittet Sie, in einem Fachgeschäft oder Fachwerkstatt, ein Gutachten über Ihr Reisegepäck erstellen zu lassen.
Die Kosten für dieses Gutachten (derzeit Euro 10,00) können Sie bei der Schadensregulierung zusätzlich angeben. In der Regel werden die Kosten für das Gutachten vom Transportuntenehmen übernommen.
Ein Gutachten entscheidet zwischen einem Totalschaden und einer Reparatur.
Als ein Totalschaden wird ein Reisegepäck eingestuft:
Eine Reparatur wird dann durchgeführt:
Die Schadensregulierung bzw. die Anerkennung eines Garantiefalls wird in der Regel vom Hersteller des Reisegepäcks nicht vorgenommen.
Garantieansprüche gelten nicht bei Kratzern oder Risse im Material, auf abgerissene oder verbogene Gepäckteile wie z.B. Gestänge, Griffe, Haken, Karabiner, Ösen, Räder, Rahmen, Riemen, Schlaufen Verschlüsse usw., da hier eine Gewaltanwendung erkennbar wäre. Aufgeplatzte Nähte unterliegen nicht dem Garantieanspruch, da davon ausgegangen wird, daß das Gepäckstück überladen wurde.
Ein Garantieanspruch besteht dann, wenn erkennbar ist, dass keine Gewalteinwendung stattfand, das Gepäckstück nicht überladen wurde, sondern es sich um einen Material- oder Verarbeitungsfehler handelt.
Sofern Sie uns beschädigte Trollys bzw. Koffer zwecks Gutachten einsenden, reparieren wir bei Schäden unter 30 € automatisch und ohne Rückfrage,da ein Hin-und-Her-Vesand zu aufwändig werden würde.
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