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Gemäß den internationalen Beförderungsbestimmungen wird bei Schäden am Fluggepäck, z.B. Koffern, lediglich der Zeitwert ersetzt. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B. für Telefon und Reisekosten, werden nicht ersetzt.
Vom Neupreis Ihres beschädigten Koffers werden pro angefangenes Nutzungsjahr zehn Prozent abgezogen. D.h. bei einem zwei Jahre altem beschädigten Koffer mit Totalschaden zum Neupreis von 100 €, erhalten Sie nur 80 € erstattet.
Bei beschädigten hochpreisigen Koffern, Trollys oder anderem beschädigten Reisegepäck wird bei fehlenden Kaufbelegen häufig ein Gutachten gefordert (Koffergutachten).
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